Die Europäische Kommission hat die Arbeit an einem künftigen Gesetz zur Kreislaufwirtschaft aufgenommen, das 2026 verabschiedet werden soll, um einen stärkeren Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen und die Nachfrage nach zirkulären Materialien in der EU zu fördern.
Ein vom Kunden zurückgegebenes Produkt wird nicht automatisch zu Abfall. Es kann getestet, klassifiziert, repariert, aufbereitet, weiterverkauft, gespendet oder recycelt werden. Dennoch behandelt die Steuerlogik die lineare Wirtschaft weiterhin als Standard und die Kreislaufwirtschaft als Ausnahme.
Unsere Position: Die Mehrwertsteuer sollte für geprüfte zirkuläre Produkte neutral — oder bevorzugt — sein. Ein aufbereitetes Sofa, Haushaltsgerät oder Elektronikartikel sollte nicht dieselbe steuerliche Last tragen wie ein neu hergestelltes, wenn das Ziel ist, Produkte länger in Gebrauch zu halten.
